2. Mai 2025

Partizipation in der Kinderbildung und -betreuung bedeutet, dass Kinder an Entscheidungen beteiligt werden. Sie können mitbestimmen, mitgestalten und mitwirken. Partizipation ist laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ein Kinderrecht.

Teilhabe trägt zur emotionalen Entwicklung der Kinder bei, indem sie Selbstwirksamkeit erfahren. Wenn sie sehen, dass ihre Meinungen und Wünsche berücksichtigt werden, stärkt dies ihr Selbstwertgefühl. Sie erleben, dass sie ernst genommen werden und Etwas bewirken können. Diese positive Erfahrung der Selbstwirksamkeit fördert die Resilienz der Kinder, also ihre Fähigkeit, auch mit schwierigen Situationen umzugehen.

Mitbestimmung ist Beziehungs- und Erziehungssache. Wenn Erwachsene, Eltern wie Pädagoginnen/Pädagogen, bereit sind dem Kind auf Augenhöhe zu begegnen und Gelegenheiten schaffen in denen Kinder üben können sich zu beteiligen, ist das gelebte Partizipation. Das kann im Alltag sein, dass ein Kind im Gespräch nach seiner Meinung zu einem Thema gefragt wird, oder wenn in der Familie gemeinsam ein Ausflugsziel diskutiert wird. Beispiele aus unseren Pfarrkindergärten für Mitbestimmung sind: Planung von Projekten mit den Kindern, Kinderparlamente sowie die Bereitstellung von Material wie das im nächsten Absatz beschriebene “Gottes Haus” dass die Kinder einlädt eigenständig zu entscheiden wann, wer, mit wem und wie bespielt werden möchte!

Mag. Brigitte Nack-Kummerer
Fachstelle Pädagogik

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